Sonntag, Oktober 04, 2009

Hurrah, das neue Ermächtigungsgesetz ist da!

Gestern war ein großer Tag für Europa: Der letzte irrationale Widerstand gegen die neue Feudalherrschaft wurde überwunden, das neue System Europa ist zum Greifen nahe. Der Vertrag von Lissabon kommt!

Erst hieß er wichtig und großspurig Verfassung, dann nur noch Vertrag, aber in der Sache änderte sich nicht viel. Nun ist der Vertrag von Lissabon da, beinahe jedenfalls, auch in Irland nun durchgepeitscht (man lasse das Volk einfach so lange abstimmen, bis es votiert wie gewünscht), und wenn die letzten bedächtigen Nachzügler auch noch umfallen, was sie bestimmt tun werden, dann ist es endlich soweit und wir können alle zusammen rufen: Hurrah, das neue Ermächtigungsgesetz ist da!

Ein paar Schmankerl aus dem Vertragswerk als kleiner Vorgeschmack, zum auf der Zunge zergehen lassen gewissermaßen:

Endlich mehr Geld ins Militär
Das wurde aber auch Zeit. Die Amerikaner machen was sie wollen, die nehmen uns ja schon gar nicht mehr ernst. Wie auch, wenn wir nichtmal in Afghanistan ein paar Turbanträger in Schach halten können. Mehr Militärkompetenz und -material sind dringend vonnöten. Jetzt auch per Vertrag, endlich, denn wie es in Artikel I-42 (3) so schön heißt:
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (im Folgenden "Europäische Verteidigungsagentur") ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten.
Die Pazifisten können uns mal, auch die Hochrüstung ist nun europäische Kernzuständigkeit.

Und damit die schöne Rüstung auch nicht umsonst ist, gibt es Artikel I-43 (1):
Die in Artikel 42 Absatz 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.
Das erlaubt so ziemlich alles, wenn man es nur schön verpackt – besonders der Terrorismus ist ein wunderbarer Joker, der Wolfgang Schäuble nicht besser hätte einfallen können. Und im Verpacken hat man in der EU ja zum Glück Übung, siehe Irland - unwiderstehliche Argumentationen (>>)(>>).

Freie Marktwirtschaft für alle!
Artikel III-119 (1):
Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union im Sinne des Artikels 3 des Vertrags über die Europäische Union umfasst nach Maßgabe der Verträge die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.
Das war’s mit „sozialer Marktwirtschaft“ oder ähnlichem Gedöns. Es ist offiziell: freier Wettbewerb, und unverfälscht bitteschön – was das bedeutet, weiß ein jeder, der es wissen will. (>>) Das ist die Zukunft!

Aufstände? Was für Aufstände?
Am besten allerdings: die sogenannten Solidaritätsklausel, Artikel V-222 (1):
Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, um
a) – terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden;
– die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen;
– im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen;
b) im Falle einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen.
Das ist großartig! Terroristische Bedrohungen! Was man da alles drunter verstehen kann – man denke nur an die linken Terroristen, die in Heiligendamm protestieren wollten. Der Zorn des Rechtsstaats traf sie gerecht wie rechtzeitig! Nur gut, dass kompetente Politiker über solche Dinge entscheiden, egal, wer der Terrorist so ist: Artikel V-222 (2):
Ist ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen, so leisten die anderen Mitgliedstaaten ihm auf Ersuchen seiner politischen Organe Unterstützung. Zu diesem Zweck sprechen die Mitgliedstaaten sich im Rat ab.
Zu deutsch: Die Regierungen kungeln unter sich. Wer immer sich an den Warschauer Pakt, an Ungarn oder die Tschechoslowakei erinnert fühlt, der sieht Gespenster. Besonders im Licht der Erläuterungen zu Artikel 2 der Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die mitsamt dem Lissabon-Vertrag verbindlich für die Mitgliedsstaaten wird. Diese „Erläuterung“ lautet folgendermaßen:
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und
des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
Wer immer einen unrechtmäßigen Aufruhr oder Austand durchführt, soll sehen, was er davon hat (>>)!

Spaß beiseite
Unsere Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben diesen Vertrag größtenteils ungelesen durch den Bundestag gewunken (>>). Sein Name wurde von Verfassung hin zu Vertrag geändert, um ihn durch Frankreich und die Niederlande zu bringen. Die Iren mussten so lange abstimmen, bis das Ergebnis passte. Der freie Wettbewerb hat nun Quasi-Verfassungsrang; die Aufrüstung ist verpflichtend; der gegenseitige Beistand der Regierungen in Europa ermöglicht. Der Vertrag kann niemals wieder geändert werden, außer, natürlich, „einstimmig“ durch alle ratifizierenden Staaten, in Zeiten der PR, Bestechung und politischen Abhängigkeit und Käuflichkeit ein leichtes Unterfangen.

Was immer passiert, man konnte es kommen sehen. Vielleicht passiert gar nichts, außer dass unser Europa und sein politischer Apparat noch technokratischer, menschenfremder, selbstbezogener wird als ohnehin schon. Vielleicht blicken wir aber auch in zwanzig Jahren zurück und schütteln den Kopf voller Unglauben, dass so etwas möglich war, ähnlich wie wir heute auf das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 zurückblicken und uns fragen, wie die Parteien im Reichstag ihrer eigenen Entmachtung zustimmen konnten.
Wir werden sehen.

[Zu den Iren und der Abstimmung an sich: Ad sinistram (>>), Öffinger Freidenker (>>)]

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Eingestellt von MwaH Am/um

3 Kommentare:

Anonymous demokratie-ist-wichtig.de meinte...

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um [...] einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

Jedes mal, wenn ich das lese, läuft mir ein kalter Schauer den Rücken herunter. Was sitzen da für Leute? Der Faschismus kommt jeden Tag ein kleines Stückchen näher. Und kaum einer scheint es zu bemerken.

04 Oktober, 2009 23:27  
Blogger MwaH meinte...

Ganz richtig, geht mir ganz genauso. Es muss ja nicht einmal dazu kommen - aber allein die Möglichkeit, dass es nun so kommen könnte, sorgt für die erwähnten Schauer...

05 Oktober, 2009 00:14  
Anonymous Markus meinte...

Schöner Beitrag!

Ich sehe durch den Vertrag von Lissabon ebenfalls große Gefahren. Hatte dazu auch was in meinem Blog geschrieben: http://guardianoftheblind.wordpress.com/2009/10/04/der-vertrag-von-lissabon-gruende-fuer-eine-ablehnung/
Zusätzlich zu den von dir genannten Aspekten sehe ich auch noch einige undemokratische Punkte in dem Vertrag und v.a. in seinem Zustandekommen.

05 Oktober, 2009 02:08  

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